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Alle Kategorien > Treffpunkte > Treffpunkt H - Heim, Garten, Tiere > Umzug 30. raus , 1. rein?
Anzahl Nachrichten: 12 - Seiten (2): [1] 2
Autor: Teresa
Erstellt: 28. Mai 2019 - 18:30
Betreff: Umzug 30. raus , 1. rein?
Ich hab jetzt eine schöne Wohnung gefunden, ist noch nicht ganz fest alles, aber fast... Jetzt überlege ich wie ich das mit dem Umzug mache, beide Wohnungen sind ca. 700km voneinander entfernt. Ob ich in die neue Wohnung schon etwas eher rein kann, weiß ich jetzt noch nicht, wird mir jetzt wohl auch noch niemand sagen können.Aber ich müsste halt jetzt schon dem Umzugsunternehmen sagen, wann ich den Umzug machen will.Und ich müsste jetzt schon meine alte Wohnung kündigen.Irgendwie verzwickt. Oder ich muss halt in den sauren Apfel beißen und 1 Monat doppelt Miete zahlen. Ich frage mich wie machen andere das?
Kann man auch zum 15. kündigen? Sind Umzüge in der Mitte des Monats billiger weil die meisten ja wohl am Anfang/Ende eines Monats umziehen wollen? Dann könnte ich da etwas sparen, wenn ich doppelt Miete zahle?

Erfahrungen gesucht!
Autor: lilli
Erstellt: 28. Mai 2019 - 18:40
Betreff: re: Umzug 30. raus , 1. rein?
Normalerweise geht die Kündigung immer bis zum Ende eines Monates.Hab gerade vor einigen Tagen gelesen,dass man auch zum 15. ten kündigen kann,soweit dies mit dem Vermieter abgesprochen war.Aber warscheinlich denke man das nicht,wenn man erst mal eine Wohnung hat und nicht gleich wieder an Kündigung denkt.
Unsere gr. Tochter hat zum 1. März eine Wohnung gemietet,sie durfte aber schon ab 15. Februar rein,Möbel reinstellen usw.,aber noch nicht drin wohnen und Schlafen ,erst ab 1. März.War allerdings Neubau,da war vorher noch keiner drin,der erst zum Monatsende ausgezogen ist.
Ich denke ab wann man rein kann ist wahrscheinlich auch eine Absprachesache mit dem Vermieter.
Benutzerbild Autor: verena
Erstellt: 28. Mai 2019 - 18:52
Betreff: re: Umzug 30. raus , 1. rein?
Wir hatten seinerzeit zum Ende des Monats gekündigt, jedoch nach Absprache mit den Vormietern bzw. Nachmietern die Schlüsselübergabe schon einige Tage vorher gemacht, die Miete haben wir dann verrechnet. Natürlich war das mit Einverständnis des Vermieters.
Benutzerbild Autor: tabsi
Erstellt: 28. Mai 2019 - 21:20
Betreff: re: Umzug 30. raus , 1. rein?
Ich durfte damals einige Tage vorher rein in die Wohnung. Das haus hier hatte mein Mann schon länger.wir haben vorher schon Dinge transportiert.und danach.
Benutzerbild Autor: mondschein15
Erstellt: 28. Mai 2019 - 22:07
Betreff: re: Umzug 30. raus , 1. rein?
Wir hätten einen Monat Überlappung gehabt, dann wurde die neue Wohnung nicht rechtzeitig fertig und wir sind erst später rein, also war die doppelte Miete kürzer. Wir haben dann Die Wohnung vor Monatsende übergeben, weil wir sie einfach los haben wollten. Auf unsere Kosten, die Vermieter waren zum
Autor: die schnecke
Erstellt: 29. Mai 2019 - 07:07
Betreff: re: Umzug 30. raus , 1. rein?

Das ist machbar Teresa, aber echt sportlich finde ich. Wegen der Entfernung kann das Umzugsunternehmen das Auto am 30. beladen und am 1. in der neuen Stadt entladen. Wir haben es schon einmal so gemacht.
Benutzerbild Autor: tabsi
Erstellt: 29. Mai 2019 - 07:35
Betreff: re: Umzug 30. raus , 1. rein?
Was musst du in der alten Wohnung noch tun? Besenrein übergeben odertaoeten ab, streichen ...?
Autor: Teresa
Erstellt: 29. Mai 2019 - 08:18
Betreff: re: Umzug 30. raus , 1. rein?
Das weiß ich noch nicht. Aber bisher musste niemand , der aus diesem Haus ausgezogen ist, vorher noch renovieren. Darauf hoffe ich jetzt einfach mal, werde es rechtzeitig vorher klären mit dem Vermieter. Zur Not lass ich es eine Malerfirma machen oder engagiere jemanden privat, wird sicher billiger als noch einen Monat lang Miete zu bezahlen.

Wenn ich ein Umzugsunternehmen finde, die das so hinkriegen würden an diesem Termin, dann müsste es ja theoretisch machbar sein.
Mondschein, habt ihr das dann von vornherein so eingeplant 1 Monat (oder länger?) doppelt Miete zu bezahlen?
Benutzerbild Autor: nina-schlappohr
Erstellt: 29. Mai 2019 - 08:50
Betreff: re: Umzug 30. raus , 1. rein?
Schwierig....oft hat man drei Monate Kündigungsfrist und solange hat der Vermieter Anspruch auf Mietzahlung.
Ich erfahre es jedenfalls im Umfeld so, dass sich doppelte Mietzahlung für eine bestimmte Zeit meistens nicht vermeiden lässt. Todesfall ist was anderes, da lässt der Vermieter oft mit sich reden.

Gruss Tante Schlappohr
Benutzerbild Autor: Gunni
Erstellt: 31. Mai 2019 - 08:55
Betreff: re: Umzug 30. raus , 1. rein?
Mit großen Vermietergesellschaften hatten wir bisher nichts zu tun.
Aber mit privaten Vermietern setze ich auf persönliche Absprachen.

Mit Gebet ist da manches möglich, was man vorher nicht gedacht hat! Unser Herr weiß was du brauchst. Nur Mut!!!

Liebe Grüße
Gunni
Anzahl Nachrichten: 12 - Seiten (2): [1] 2
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