Liebe liv, klar bist du kein Trottel.
Diejenigen, die das anders gewichten, aber auch nicht!!!
Man kann durchaus bei vergleichbarer Nicht-Trotteligkeit zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und man kann das sogar dann, wenn alle der Meinung sind, dass ein Ungeborenes ab der Zeugung von Gott gesehen, geliebt und zum Leben erwählt ist.
So ganz blöd sind die Bundesverfassungsrichter auch nicht, die in ihrer Urteilsbegründung von 1974 schon erklären, dass es sich beim §218 um eine Rechtsgüterabwägung handelt.
Da steht einerseits das unbestrittene schützenswerte Lebensrecht des Kindes.
Nebenbei: Obwohl die Rechtsfähigkeit des Menschen erst mit der Geburt beginnt, aber das schützenswerte Leben hat man mal auf den Zeitpunkt der Nidation festgelegt - das ist m.W einmalig in der westlichen Welt.
Aber dieser Mensch kann nun mal nicht geschützt werden, ohne dass in die Selbstbestimmungsrechte der ungewollt Schwangeren eingegriffen wird. Denn ohne sie ist der Embryo nicht lebensfähig.
Alle anderen Lebensrechte kann der Staat sichern, ohne genau eine Person dabei zu einem bestimmten Opfer zu zwingen, hier geht es nicht. Weswegen man es nicht trennen kann.
Ich war - wie viele Christen - immer sehr froh über diese Fassung des § 218. Als die Wiedervereinigung beschlossen war, war mir schon klar, dass die Vertreter der ehemaligen DDR darauf pochen würden, das zu ändern.
Worum es eigentlich geht, warum das leider nicht zu trennen ist, wird immer dann klar, wenn man einen anderen Fall vom Schutz Ungeborener nimmt.
Wenn es um alkoholmissbrauchende oder drogenabhängige Schwangere geht. Keiner fordert offen, dass diese per Gesetz und Kontrolle gezwungen werden, diesen Missbrauch zum Schutz des Kindes zu unterlassen. Ja, man müsste sie in dieser Zeit engmaschig kontrollieren, vielleicht einsperren, aber wäre das nicht absolut notwendig, um das Kind zu schützen?
Da schreit keiner laut nach einer Änderung...oder habe ich das bis jetzt überhört?
Ob Abtreibung oder Fötale Alkoholmissbildung oder vorgeburtliche Heroinsucht, man kann das Ungeborene nicht schützen ohne die Mutter bzw in manchen Fällen ohne das Selbstbestimmungsrecht der Mutter zu berühren.
Ansonsten, auch wenn jede Abtreibung eine zu viel ist:
Wir sollten nicht übersehen, dass egal wie man rechnet, die Zahl der Abtreibungen in Deutschland kontinuierlich zurückgeht, absolut, im Verhältnis zu den Gebärfähigen, im Verhältnis zu den Geburten...so völlig an der Sache vorbei scheinen die Gesetzgebungen nicht gegangen zu sein.
Auch gute Nachrichten sind eine Meldung wert.