Eben fand ich eine Nachricht bei n-tv, die ich euch hierher kopiere. Ich kenne einige Familien, für die das zutrifft. Vielleicht kann es ja auch für jemand von euch relevant sein.
Arbeitslosengeld II
Auch für Erwerbstätige
Das im Rahmen der Hartz-IV-Reform ab Januar ausgezahlte Arbeitslosengeld II (ALG II) können auch Erwerbstätige in Anspruch nehmen. Wer ein Einkommen an der Sozialhilfegrenze bezieht oder ein so genannter Niedrigverdiener ist, kann durchaus einen Anspruch auf ALG II haben, wie die IG Metall in Frankfurt am Main mitteilte. Denn die Leistung diene der sozialen Grundsicherung und ist daher nicht an Arbeitslosigkeit gebunden.
Interessant ist die Antragstellung für Personen, die nach bisherigem Sozialhilferecht knapp über ein zu hohes Einkommen verfügen oder wegen zu vieler Vermögenswerte keinen Anspruch auf Sozial- oder Arbeitslosenhilfe hatten. Beim ALG II sind die Vermögensfreibeträge nämlich höher als bisher bei der Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Interessant kann der ALG-II-Antrag auch für Alleinerziehende sein. Denn der Mehrbedarf wird im Vergleich zur bisherigen Sozialhilfe steigen. Eltern, in deren Haushalt minderjährige Kinder leben und die neben dem Kindergeld über ein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen, haben zudem möglicherweise Anspruch auf den so genannten Kinderzuschlag. Gering verdienende Selbstständige und Freiberufler haben unter Umständen ebenfalls einen Anspruch auf ALG II.
LG,
Abby
Arbeitslosengeld II
Auch für Erwerbstätige
Das im Rahmen der Hartz-IV-Reform ab Januar ausgezahlte Arbeitslosengeld II (ALG II) können auch Erwerbstätige in Anspruch nehmen. Wer ein Einkommen an der Sozialhilfegrenze bezieht oder ein so genannter Niedrigverdiener ist, kann durchaus einen Anspruch auf ALG II haben, wie die IG Metall in Frankfurt am Main mitteilte. Denn die Leistung diene der sozialen Grundsicherung und ist daher nicht an Arbeitslosigkeit gebunden.
Interessant ist die Antragstellung für Personen, die nach bisherigem Sozialhilferecht knapp über ein zu hohes Einkommen verfügen oder wegen zu vieler Vermögenswerte keinen Anspruch auf Sozial- oder Arbeitslosenhilfe hatten. Beim ALG II sind die Vermögensfreibeträge nämlich höher als bisher bei der Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Interessant kann der ALG-II-Antrag auch für Alleinerziehende sein. Denn der Mehrbedarf wird im Vergleich zur bisherigen Sozialhilfe steigen. Eltern, in deren Haushalt minderjährige Kinder leben und die neben dem Kindergeld über ein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen, haben zudem möglicherweise Anspruch auf den so genannten Kinderzuschlag. Gering verdienende Selbstständige und Freiberufler haben unter Umständen ebenfalls einen Anspruch auf ALG II.
LG,
Abby