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Anzahl Nachrichten: 20 - Seiten (2): [1] 2
Autor:
Erstellt: 10. Dez 2004 - 14:32
Betreff: Für Wenigverdiener
Eben fand ich eine Nachricht bei n-tv, die ich euch hierher kopiere. Ich kenne einige Familien, für die das zutrifft. Vielleicht kann es ja auch für jemand von euch relevant sein.

Arbeitslosengeld II
Auch für Erwerbstätige

Das im Rahmen der Hartz-IV-Reform ab Januar ausgezahlte Arbeitslosengeld II (ALG II) können auch Erwerbstätige in Anspruch nehmen. Wer ein Einkommen an der Sozialhilfegrenze bezieht oder ein so genannter Niedrigverdiener ist, kann durchaus einen Anspruch auf ALG II haben, wie die IG Metall in Frankfurt am Main mitteilte. Denn die Leistung diene der sozialen Grundsicherung und ist daher nicht an Arbeitslosigkeit gebunden.

Interessant ist die Antragstellung für Personen, die nach bisherigem Sozialhilferecht knapp über ein zu hohes Einkommen verfügen oder wegen zu vieler Vermögenswerte keinen Anspruch auf Sozial- oder Arbeitslosenhilfe hatten. Beim ALG II sind die Vermögensfreibeträge nämlich höher als bisher bei der Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Interessant kann der ALG-II-Antrag auch für Alleinerziehende sein. Denn der Mehrbedarf wird im Vergleich zur bisherigen Sozialhilfe steigen. Eltern, in deren Haushalt minderjährige Kinder leben und die neben dem Kindergeld über ein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen, haben zudem möglicherweise Anspruch auf den so genannten Kinderzuschlag. Gering verdienende Selbstständige und Freiberufler haben unter Umständen ebenfalls einen Anspruch auf ALG II.

LG,
Abby

Autor:
Erstellt: 10. Dez 2004 - 17:47
Betreff: Für Wenigverdiener
danke Abby,
das ist sehr lieb uns dass zu sagen!

Kindergeldzuschlag wollte ich beantragen.

schönes WE und Gottes Segen für dich

Susanne

Autor:
Erstellt: 10. Dez 2004 - 18:48
Betreff: Für Wenigverdiener

danke Abby,

hast du ahnung ob das auch gilt wenn einer ne eu-rente,der partner ALH 2 bekommt????
hab zwar meinen bescheid noch nicht bekommen.aber anträge muß man ja am besten immer jahre vorher stellen,zumindest ist das meine erfahrung.
viele grüße,maritta

Autor:
Erstellt: 10. Dez 2004 - 21:30
Betreff: Für Wenigverdiener
Den Kinderzuschlag gibts direkt von der Familienkasse. Für max. 36 Monatte für minderjährige Kinder aber für Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose... nicht zu beantragen.
Diese Info stand sehr verwirrend gestern in der Zeitung.

Informationen und Formulare gibts unter:

www.kinderzuschlag.de
www.familienkasse.de

Autor:
Erstellt: 11. Dez 2004 - 12:54
Betreff: Für Wenigverdiener
Ja, Hadsel, das steht so auch in der zugehörenden Infobroschüre zum Antrag. Sehr komisch, die hätten es doch gerade nötig...
Ich würde es, egal ob Arbeitsloser oder nicht, einfach anfordern und beantragen. Mehr als ablehnen können sie es ja nicht, oder?
Ich weiß auch nicht, ob die auf der Familienkasse selber durchsehen, wie es läuft. So steht z.B. in der Broschüre, dass Wohngeld nicht angerechnet wird. Im Hilfsblatt zum Ausfüllen des Antrages steht: Sonstiges Einkommen ist .... Wohngeld .... Hmmm wird es nun oder wird es nicht angerechnet.
Lustig ist auch, dass auf dem Antrag nur drei Kinder Platz haben. Wenn man mehr hat, muss man ein Extra-Blatt bei der Familienkasse zusätzlich (bei mehr als sechs Kindern zwei Extra-Blätter) anfordern. Ääääähm, zahlen die mir nicht Kindergeld und wissen somit, wie viele Kids ich habe Wozu muss man dann bei Anforderung des Antrages die Kindergeldnummer angeben
Daher mein Tipp, und so werde ich es auch am Montag machen, gleich aufs Amt gehen, alle Kontoauszüge, Wohngeldbescheide, Versicherungsbelege, Sparbücher (auch von den Kindern) Kapitallebensversicherung und Bausparguthaben mitnehmen, dann sollen die sich selber mal durch diesen Dschungel fitzen .
Und dann lassen wir uns überraschen, obs was gibt. Unser Mittlerer meinte gestern, als er mich beim Durchblättern der Zettel sah: "Macht ihr da bei einem Gewinnspiel mit?" So kann man es auch nennen.
Wir leben immer nach dem Grundsatz: Was sie uns nicht bewilligen, brauchen wir auch nicht.
In diesem Sinne....Viel Glück!

"Prüft aber alles, behaltet das Gute ." 1. Thess. 5, 21
Autor:
Erstellt: 12. Jan 2005 - 14:47
Betreff: Für Wenigverdiener
Hat jemand von euch eine gute Erfahrung mit dem Kinderzuschlag gemacht????

Hallo Ukrike, genau dieser Hickhack mit dem gleichzeitigen Wohngeldantrag macht uns zu schaffen. Beide Stellen wollen gegenseitig die Information über eine Zahlung und keiner weiß, ob sich das nun gegenseitig ergänzt oder ausschließt. ÄTZEND!
Bei uns hat die Familienkasse eh erst ab Februar die Möglichkeit zur Berechnung, warum auch immer. Nachdem der zuständige Berater beim Landratsamt auch noch die Krise gekriegt hat wegen der Frage, ob das monatliche Taschengeld bei unserer Großen für ihren sozialen Dienst nun als Einkommen zählt oder nicht, und ich einen freundlichen aber bestimmten Brief über unseren zukunftsorientierten Beitrag für die Gesellschaft (schließlich haben wir mehrere der begehrten Kinder) geschrieben habe, bearbeitet nun jemand anders unseren "Fall", endlich mal eine kompetente Dame.

Also, gibt es positive Resultate oder ist alles nur eine Luftnummer, bei der wir uns für 10 Euro wieder mal sprichwörtlich nackt ausziehen mußten???



Autor:
Erstellt: 25. Jan 2005 - 20:27
Betreff: Für Wenigverdiener
Hallo Ulrike,
du bist wieder hier.
Seid ihr weitergekommen beim Kinderzuschlag? Bin einfach interessiert.

Autor:
Erstellt: 25. Jan 2005 - 21:08
Betreff: Für Wenigverdiener
Liebe Hadsel,
bis jetzt ist Schweigen im Walde, hab noch nix gehört.
Leider.
Gruß Ulrike

"Prüft aber alles, behaltet das Gute ." 1. Thess. 5, 21
Autor:
Erstellt: 27. Jan 2005 - 12:42
Betreff: Für Wenigverdiener
...jetzt muß ich doch auch mal die Formulare anfordern
Autor: Jutta.
Erstellt: 04. Mär 2005 - 11:41
Betreff: Für Wenigverdiener
Hallo,
mich interessiert ob jemand von Euch den Kindergeldzuschlag erhalten hat. Wir mussten erst einmal viel nachsenden, manches (Riester- Rente, Wohnraumgröße) wurde doppelt angefordert.;)Es war ein Riesenberg kopierter Papiere. Etwas unklar war auch was von den über 18jährigen Kindern mitgeschickt werden sollte. So haben wir mal alles mitgesandt.(Zivi, Bafög, sämtliche Kleckersparbeträge...)
Heute kam die Ablehnung mit der Begründung, dass das Einkommen und/oder Vermögen den Gesamtbedarf der "Bedarfsgemeinschaft" übersteigt , mit § Angabe. Unsere gesamten, wenn auch nur fotokopierten Unterlagen sind nicht mit gekommen. Und keine Erklärung oder ein paar Zahlen. Finde ich schon ein bisschen dürfig !!
Wie sieht das bei Euch aus?
Gruß, Jutta.

PS: Mir fällt grad ein, gibt es vielleicht einen Rechner für den Kindergeldzuschlag? Ähnlich wie beim Bafög?

Bearbeitet von - Jutta. am 04/03/2005 11:44:38
Anzahl Nachrichten: 20 - Seiten (2): [1] 2
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