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Alle Kategorien > Treffpunkte > Treffpunkt H - Heim, Garten, Tiere > Taschengeld für die Ehefrau
Anzahl Nachrichten: 54 - Seiten (6): [1] 2 3 ... 6
Autor:
Erstellt: 11. Mär 2003 - 20:11
Betreff: Taschengeld für die Ehefrau
Hallo!
Wir haben ja schon über Taschengeld für die Kinder gesprochen. Habt Ihr eigentlich auch ein festes Taschengeld für Euch? Oder habt Ihr das eher locker geregelt? Würde mich mal interessieren, da dieses Thema ja auch schon gesetzlich geregelt wurde. Übrigens brauchen mein Mann und ich da keine Gesetze, da es uns finanziell ganz gut geht und wir es mit den Ausgaben für perönliche Sachen oder Hobbies auch nicht übertreiben.
Gruß,
Knickvogel.

Autor:
Erstellt: 11. Mär 2003 - 21:22
Betreff: Taschengeld für die Ehefrau
Hallo Knickvogel,

mein Mann und ich haben es mit dem Geld so geregelt, daß ich am Jahresanfang eine größere Summe zu meiner freien Verfügung bekomme, die ich im Jahr für mich persönlich nutzen kann. in der Praxis sieht es allerdings so aus, daß doch ein großer Teil des Geldes für Haushalt und Kinder genutzt wird, wenn es am Monatsende mit dem Haushaltskonto eng wird. Ich müßte mir ohnehin mal ein Haushaltsbuch anlegen, war
bisher zu faul, alle Belege zu sammeln etc.

Liebe Grüße re

Autor:
Erstellt: 11. Mär 2003 - 22:36
Betreff: Taschengeld für die Ehefrau
Hallo, ihr Beiden,

wir haben darüber eigentlich keine Regelung getroffen. Manchmal wünschte ich es mir, wenn mir etwas zu teuer erscheint oder so.
Aber ich bin berechtigt über eine 2. EC-Karte über unser Konto zu verfügen. Und da kaufe ich auch manchmal etwas für mich, aber ich bin eigentlich relativ leicht zufrieden zu stellen.
Größere Wünsche erfülle ich mir von dem Geld, welches ich am Geburtstag und Weihnachten erhalte und komme damit klar.

Liebe Grüße!
Antje.



Bearbeitet von - Antje am 11/03/2003 22:37:08
Benutzerbild Autor: Quicke
Erstellt: 12. Mär 2003 - 08:46
Betreff: Taschengeld für die Ehefrau
Hallo,
bei uns gibt es einen "Haushalt", der übernimmt alle Kosten für Essen, Kleidung und was sonst so alles nötig ist. Für die eigenen kleinen Wünsche haben mein Mann und ich jeweils Taschengeld (davon kaufe ich Stempel, Bücher, DVDs usw.). Bei größeren Wünschen überlegen wir gemeinsam, ob und wie sie in unser Budget hineinpassen. Für uns hat sich diese Regelung in 17 Jahren Ehe bestens bewährt. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir jemals über Geld gestritten hätten.
Liebe Grüße
Ulrike


Autor:
Erstellt: 12. Mär 2003 - 11:52
Betreff: Taschengeld für die Ehefrau
Hallo1
Bei uns ist auch so wie bei Quickie und Ehemann.
Wir haben ein moantliches Taschengeld eingeführt für meinen Mann. Da ich das Konto führe, hatte er nie so das Gefühl, was und wieviel Geld für seine Wünsche da ist.
Also bekommt er (und auch ich) Taschengeld. Dann kann er machen, was er will. Und ich weiß dann auch zum Glück nicht mehr, wieviel das Geburtstagsgeschenk für mich gekostet hat.
Hedwig

Autor:
Erstellt: 12. Mär 2003 - 13:41
Betreff: Taschengeld für die Ehefrau
Ich habe jetzt doch ein wenig grinsen müssen. Taschengeld beim Ehemann und Ehefrau. Naja vielleicht umschreibt man es besser mit : Geld für den persönlichen Bedarf. Aber wenn es darum geht, würde ich ja schon ins Strudeln geraten. Ist die Gesichtspflegecreme persönlicher Bedarf und das Duschgel- was sündhaft teuer vielleicht war(sage nur Bodyshop)nicht oder umgekehrt, wenn man mal was ausgefallenes kauft. Oder Anziehsachen etc. oder nur CDs oder Bücher(Kochbücher wieder für den Haushalt der allen zugute kommt`), keine Taschengeldopferung?

Also ich wäre da immer am Überlegen...
Wir sind jetzt 23 Jahre verheiratet, aber haben dieses Thema noch nieeee gehabt. Wenn was gebraucht wurde oder man was gut fand, wurde es eben gekauft(1 Konto auch wenn zwei Gehälter früher eingingen oder wie jetzt nur 1 Gehalt). War kein Geld mehr da, wurde eben nichts gekauft um eben das Konto nicht zu überziehen. Bei größeren Anschaffungen muss ja sowieso vorher gemeinsam beratschlagtwerden wie es zu finanzieren ist.
Wir haben also immer "uns" gesagt und nicht mein/dein.
Es gab auch niemals Streit, wenn der andere vielleicht fand, dass man für komische Sachen(sei es Hobby des Partners oder Schminksachen) Geld ausgäbe.
Vielleicht sind wir beide aber auch nicht so verschwenderisch veranlagt ?!!

Es grüßt Euch alle herzlichst - Geli
Autor:
Erstellt: 12. Mär 2003 - 14:49
Betreff: Taschengeld für die Ehefrau
Hallöchen,
wir haben zwei getrennte Konten und ich bekomme auf meines das Haushaltsgeld, Geld für die Kinder (Klamotten, Schulsachen, etc) und mein Taschengeld. Anders möchte ich es auch nicht haben, den so bin ich nicht Rechenschaft schuldig. Mal zwacke ich vom Haushaltsgeld was für Kleidung ab (wenn mal wieder Beide Kinder aus allen Schuhen 'raus sind und ich auch noch was für mich gefunden habe) mal buttere ich beim Haushaltsgeld zu. Sämtliche größeren Sachen bezahlt mein Mann. Urlaub, Einrichtung, Elektrogeräte. Der hat -im Gegensatz zu mir - seine Finanzen so im Griff, dass er nicht gleich ins Strudeln gerät, wenn mir die Waschmaschine kaputtgeht und ich eine neue brauche. Daher sind mir auch die zwei Konten wichtig.
Ich wusste übrigens nicht, dass es da auch eine geseztliche Regelung gibt, Knickvogel. Wie sieht die denn aus?

Liebe Grüße
Thusnelda


Kirche, Küche, Kinder, Quilten
Autor:
Erstellt: 12. Mär 2003 - 17:44
Betreff: Taschengeld für die Ehefrau
Hallo Thusnelda,

wenn ich es jetzt richtig weiß, sieht das Gesetz 5 % vom Nettoeinkommen des Ehemannes für die Gattin vor.

Vielleicht weiß aber jemand etwas anderes?

Liebe Grüße
Antje.

Autor:
Erstellt: 12. Mär 2003 - 17:57
Betreff: Taschengeld für die Ehefrau
Hallihallo,

bei uns gibt es kein richtiges Taschengeld für die Erwachsenen. Ich habe mich entschlossen zu versuchen, mit einem bestimmten Betrag monatlich als Haushaltsgeld auszukommen. Wenn ich es allerdings nicht schaffe, dann kann ich mir noch mehr Geld vom Konto holen.

Wenn ich mir Kleinigkeiten kaufen möchte, wie z.B. Zeitschriften o.ä. (natürlich alles im Rahmen!), kann ich das ohne Rücksprache einfach tun, mein Mann tut das ebenso.

Größere Anschaffungen werden vorher abgesprochen und in unserer derzeit etwas prekären Finanzlage auch immer als Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk deklariert.

So kommen wir gut klar, aber dieses System beruht natürlich auf gegenseitigem Vertrauen.

Liebe Grüßle

Bienchen

Autor:
Erstellt: 12. Mär 2003 - 20:27
Betreff: Taschengeld für die Ehefrau
Hallo!
Der Paragraph müßte irgendwo im Bürgerlichen Gesetzbuch stehen und besagt, daß eine Ehefrau, die nicht berufstätig ist, Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld hat.
Gruß,
Knickvogel.

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