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Alle Kategorien > Treffpunkte > Treffpunkt H - Heim, Garten, Tiere > Wohnungsübergabe-gemalert oder nur besenrein?
Anzahl Nachrichten: 114 - Seiten (12): [1] 2 3 4 ... 12
Benutzerbild Autor: nela
Erstellt: 10. Mai 2021 - 08:35
Betreff: Wohnungsübergabe-gemalert oder nur besenrein?
Wir müssen ja im Juni nach unserm Umzug auch noch unsere bisherige Wohnung übergeben. Im Mietvertrag (von 2007) steht, geweißte Wände. Nun haben wir aber schon von mehreren gehört, das sei heute nicht mehr nötig, besenrein wäre in Ordnung. Wisst ihr Genaueres bevor wir mit unserm Vermieter sprechen?

Nelagrüße
Autor: Teresa
Erstellt: 10. Mai 2021 - 08:42
Betreff: re: Wohnungsübergabe-gemalert oder nur besenrein?
Wenn im Mietvertrag steht dass die Wände geweißt sein müssen dann ist das ungültig und ihr müsst dann gar nichts machen!
Wahrscheinlich ist das noch ein alter Mietvertrag, damals stand das oft so in den Mietverträgen.
Autor: sonnenblume
Erstellt: 10. Mai 2021 - 08:44
Betreff: re: Wohnungsübergabe-gemalert oder nur besenrein?
Ich gehe davon aus, dass wenn im Mietvertrag steht, dass die Wände geweißt werden müssen, das auch so gilt. Ihr habt den Vertrag ja mit dem Vermieter so abgeschlossen.
Autor: Teresa
Erstellt: 10. Mai 2021 - 08:58
Betreff: re: Wohnungsübergabe-gemalert oder nur besenrein?
"Eine Schönheitsreparaturklausel ist nur dann wirksam, wenn sie in einer für den Mieter erkennbaren Weise klarstellt, dass eine Pflicht zur Renovierung nur dann besteht, wenn und soweit der Zustand der Wohnung diese auf Grund von Abnutzungserscheinungen objektiv erforderlich erscheinen lässt. Umgekehrt bedeutet dies, dass eine Verpflichtung des Mieters, die Schönheitsreparaturen zu einem bestimmten Zeitpunkt ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Renovierungsbedarfs in jedem Fall durchzuführen, formularvertraglich nicht wirksam begründet werden kann."

Überträgt man diesen Grundsatz auf eine isolierte Endrenovierungsklausel, bedeutet dies, dass diese immer unwirksam ist, wenn eine unbedingte Endrenovierungspflicht des Mieters in der Weise begründet werden soll, dass dieser die Renovierung bei seinem Auszug ohne Wenn und Aber unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Renovierung und auch ohne objektive Notwendigkeit durchzuführen hat."

https://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-endrenovierung/#:~:text=Unter%20Mietern%20ist%20der%20Irrglaube,stets%20einer%20Vereinbarung%20im%20Mietvertrag.


Googel mal "Endrenovierungsklausel" da findet man viel.
Benutzerbild Autor: twinmom
Erstellt: 10. Mai 2021 - 09:38
Betreff: re: re: Wohnungsübergabe-gemalert oder nur besenrein?
sonnenblume schrieb:
Ich gehe davon aus, dass wenn im Mietvertrag steht, dass die Wände geweißt werden müssen, das auch so gilt. Ihr habt den Vertrag ja mit dem Vermieter so abgeschlossen.


Und vermutlich habt ihr die Wohnung auch frisch gestrichen übernommen. Ich denke auch, es ist notwendig, die Wände neu zu streichen. Schlimmstenfalls behält der Vermieter die hinterlegte Kaution.
Benutzerbild Autor: mondschein15
Erstellt: 10. Mai 2021 - 09:40
Betreff: re: Wohnungsübergabe-gemalert oder nur besenrein?
Also nach der Zeit und wenn die Wohnung gestrichen war gehe ich auch davon aus, dass ihr streichen müsst. Seit ihr im Mieterschutzbund? Da haben wir uns beraten lassen.

Wir mussten nach 1 Jahr 8 Monate und unrenoviert übernommener Wohnung nicht streichen. Nach 14 Jahren dürfte das anders aussehen.
Autor: Teresa
Erstellt: 10. Mai 2021 - 10:07
Betreff: re: Wohnungsübergabe-gemalert oder nur besenrein?
Das stimmt eben nicht.
Sobald in einem Mietvertrag zwingend festgschrieben ist, man müsse streichen dann ist der Vertrag ungültig.

Meine Vermieterin kannte diese Klausel, als ich vor 2 Jahren ausgezogen bin, ich musste nicht streichen. Und auch meine Tochter musste nicht streichen, sie ist im März diesen Jahres ausgezogen.
Autor: *Liv*
Erstellt: 10. Mai 2021 - 10:09
Betreff: re: Wohnungsübergabe-gemalert oder nur besenrein?
https://easymaler.de/ratgeber/beim-auszug-streichen/#:~:text=Die%20W%C3%A4nde%20und%20Decken%20sind,W%C3%A4nde%20m%C3%BCssen%20nicht%20gewei%C3%9Ft%20werden.

Aus dem Link:
Die Wände und Decken sind bei Auszug weiß zu streichen. Steht dieser Satz im Mietvertrag, können Sie ihn mit Fug und Recht ignorieren. (Kennzeichnung von mir).

Wir sind 3x umgezogen und musste nie eine Wohnung streichen beim Auszug. Auch haben wir alle Kaution zurückbekommen.
Aber das kann natürlich von Bundesland zu Bundesland / Ort zu Ort unterschiedlich sein.

Alles Gute und viel Kraft für alles Umziehen.
Ich wünsch euch gute Hilfe.
Autor: sonnenblume
Erstellt: 10. Mai 2021 - 10:58
Betreff: re: Wohnungsübergabe-gemalert oder nur besenrein?
Dann werde ich nicht mehr vermieten, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, dass das, was ich mit meinen Mietern vertraglich geregelt habe, nicht mehr gilt. Fehlender bezahlbarer Wohnraum hin oder her - da vergeht einem die Lust.
Autor: Teresa
Erstellt: 10. Mai 2021 - 11:01
Betreff: re: Wohnungsübergabe-gemalert oder nur besenrein?
So sind halt die Gesetze...Wusstest du das als Vermieter noch nicht?

Ich denke mal wenn man eine Wohnung vermietet dann müsste man doch auch genügend Geld noch übrig haben um bei Auszug eines Mieters die Wohnung malern zu lassen.

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