Zu diesem Gleichnis habe ich schon unterschiedliche Auslegungen gehört. Eine war mir am schlüssigsten:
Der Verwalter war kein Angestellter, sondern stand in einem Vertragsverhältnis zu dem reichen Mann, dessen verpachtete Güter er verwaltete. Er kassierte die Pacht für den Besitzer; sein Verdienst ergab sich aus einem Aufschlag, der auf die jeweilige Pacht zusätzlich berechnet wurde. Die Höhe des Aufschlages konnte er selbst festlegen. Es war also völlig legitim, was er dann tat - er erließ den Pächtern den Aufschlag (vielleicht zum Teil, vielleicht auch ganz) und verzichtete somit auf einen Teil seines Einkommens, um sich somit die Gunst der Schuldner des reichen Mannes zu verschaffen. Deshalb wird dieses vorausschauende Verhalten auch gelobt.
Der Verwalter war kein Angestellter, sondern stand in einem Vertragsverhältnis zu dem reichen Mann, dessen verpachtete Güter er verwaltete. Er kassierte die Pacht für den Besitzer; sein Verdienst ergab sich aus einem Aufschlag, der auf die jeweilige Pacht zusätzlich berechnet wurde. Die Höhe des Aufschlages konnte er selbst festlegen. Es war also völlig legitim, was er dann tat - er erließ den Pächtern den Aufschlag (vielleicht zum Teil, vielleicht auch ganz) und verzichtete somit auf einen Teil seines Einkommens, um sich somit die Gunst der Schuldner des reichen Mannes zu verschaffen. Deshalb wird dieses vorausschauende Verhalten auch gelobt.